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Urlaubsregelung

Urlaubsregelungen/Urlaubsgesuche

Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (Schulgesetz, §38). Diese vier Halbtage dürfen kumuliert werden.

Paragraph 38, Meldung:

Bis vier aufeinanderfolgende Halbtage erfolgt die Meldung an die Klassenlehrperson. Wird ein halber Tag bezogen, muss die Lehrperson spätestens am Vortrag informiert werden. Werden die vier Halbtage gebündelt bezogen, ist der Bezug der Halbtage mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson einzureichen.

Die Eltern sind verpflichtet, sich vorgängig bei der Lehrperson über den Schulstoff zu informieren und diesen vollumfänglich mit Ihrem Kind nachzuarbeiten.

 

Urlaubsgesuche:

Urlaubsgesuche ab mehr als vier aufeinanderfolgende Halbtage müssen mindestens vier Wochen vor dem Termin mit einem schriftlichen und begründeten Gesuch an die Schulleitung gestellt werden. Dieses kann in Papierform oder per E-Mail eingereicht werden. Bitte keine Gesuche via Klapp.