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Stundungs- und Ratengesuch (im Smart Service Portal)

Sie haben die Möglichkeit bei der Abteilung Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Finanzen.

 

Bestellung Einzahlungsscheine