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Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 624
Öffnungszeiten: Abstimmungssonntag, 8.30 bis 9.15 Uhr

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Stimmberechtigt sind alle in Schmiedrued wohnhaften Schweizer Bürger/innen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Hinweis

Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Schmiedrued finden Sie auf der Webseite der Gemeinde unter „Aktuelles“ und im Anschlagskasten der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 624.

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und Partner (eingetragene Partnerschaften) dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte/Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Couvert und kleben Sie dieses zu.

Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Couvert in das Antwort-Couvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

Sie können das Antwort-Couvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten (beim Gemeindehaus) werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Couvert nicht als Antwort-Couvert
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Couvert
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Couvert zu verschliessen
  • Ihr Stimm-Couvert trifft zu spät ein

 

Zuständiges Amt

Gemeindekanzlei