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Identitätskarte

Für den Antrag einer Identitätskarte ist bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich vorzusprechen. Bei unmündigen oder verbeiständeten Personen haben die gesetzlichen Vertreter den Antrag mit zu unterzeichnen.

Mitzubringen sind:

  • Die alte Identitätskarte oder eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
  • 1 aktuelles Passfoto gemäss Richtlininen (kann auch auf der Gemeinde gemacht werden)

Sie erhalten die Identitätskarte ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung per Post zugestellt (eingeschrieben).

 

Weiter Informationen erhalten Sie hier:

Informationen

 

Gebührenübersicht

 

 Pass 10

 prov. Pass

 Kombi
 (Pass 10+ID)

 IDK

Erwachsene

 145.00

 100.00

 158.00

 70.00

Kinder

 65.00

 100.00

 78.00

 35.00

Dies entspricht der Gesamtgebühr inkl. Porto. Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu bezahlen.

 

Gültigkeitsdauer

 

 Pass 10

 prov. Pass

 Kombi
 (Pass 10+ID)

 IDK

Erwachsene

 10 Jahre

 max. 1 Jahr

 10 Jahre

 10 Jahre

Kinder

 5 Jahre

 max. 1 Jahr

 5 Jahre

 5 Jahre

 

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Abteilung Einwohnerdienste ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

 

 

Zuständiges Amt

Einwohnerdienste