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Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Stundungs- und Ratengesuche für Steuern

Sie haben die Möglichkeit bei der Abteilung Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Finanzen.