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Kantonales Förderprogramm Energie 2025 bis 2028

Der Regierungsrat des Kantons Aargau möchte das bisherige erfolgreiche Förderprogramm Energie im Gebäudebereich ohne Unterbruch weiterführen und so die Dekarbonisierung und Energieeffizienz des Gebäudesektors weiter vorantreiben.

 

Der Regierungsrat beantragt deshalb einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 194,4 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln geplant. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung und aus Mitteln des Impulsprogramms des Bundes gedeckt. Dieser Verpflichtungskredit erlaubt die nahtlose Weiterführung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hilft, Bundeseinnahmen über die CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen.

Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung gemäss § 66 Verfassung des Kantons Aargau beauftragt. Alle Interessierten können zum Entwurf Stellung nehmen. Die Unterlagen zur Anhörung sind ab 15. März 2024 auf der Homepage des Kantons Aargau (www.ag.ch/vernehmlassungen) verfügbar. Sie dauert bis zum 17. Juni 2024.