Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für die Anmeldung sein.
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes, bzw. Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt. Grundlagen für die schulpsychologische Arbeit sind Anerkennung, Wertschätzung und Respekt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.
Der schulpsychologische Dienst unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer altersgemässen schulischen und persönlichen Entwicklung. Dazu werden entsprechende Massnahmen empfohlen.
Beurteilung, Beratung, Behandlung und Begleitung bei Lern-, Leistungs-, Verhaltens- und/oder Befindlichkeitsbesonderheiten im Umfeld der Schule anlässlich von
Beratung und Begleitung bei
Vor einer Anmeldung werden die Eltern gebeten, mit der zuständigen Regionalstelle Kontakt aufzunehmen, um den Auftrag mit der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen zu besprechen. Im Idealfall ist die Schule darüber informiert und kann die Eltern zusätzlich unterstützen.
Kommt es zu einer Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst, können sich Erziehungsberechtigte direkt telefonisch oder via Anmeldeformular anmelden.
Das Anmeldeformular finden Sie unter: www.ag.ch/schulpsychologie
Erfolgt eine Anmeldung durch die Schule oder Drittpersonen, erfolgt die Anmeldung stets schriftlich und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist im Sinne einer Einverständniserklärung erforderlich.