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Todesfälle: Beratung und Organisation von Bestattungen

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause oder an einem anderen Ort verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Bestattungsamt des Sterbeortes ist der Todesfall innert zwei Tagen anzuzeigen. Diese meldet den Todesfall dann dem regionalen Zivilstandsamt Schöftland.

Die Angehörigen von in Schmiedrued wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn in Schmiedrued verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung). Die Termine für die Beisetzung und Abdankung werden auf Wunsch der Angehörigen durch die Gemeinde mit dem entsprechenden Pfarramt abgesprochen.

Wegleitung Todesfall.pdf [pdf, 371 KB]