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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellt werden.

Familiengericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55

Folgende Punkte sind zu beachten:

• Eine persönliche Vorsprache beim Familiengericht Kulm ist notwendig.
• Es ist ein gültiger Identitätsnachweis (z. B. Identitätskarte, Pass) vorzulegen.