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Ehe

Heirat

In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich beim Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig. Sie dürfen erst nach der Ziviltrauung stattfinden. Richten Sie Fragen zu religiösen Trauungen bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Vorbereitung der Eheschliessung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an das für den Wohnort der Braut oder des Bräutigams zuständige Regionale Zivilstandsamt und stellt das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens für die Eheschliessung.

Die Gemeinde Schmiedrued ist beim Regionalen Zivilstandsamt Schöftland angeschlossen.

Ehevertrag, Güterrecht

Mit dem Ja-Wort vor dem Zivilstandsbeamten wird die Ehe geschlossen. Damit unterstehen die Ehegatten dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Bei Auflösung der Ehe behalten die Ehegatten ihr eingebrachtes Gut sowie die Erbschaften und Schenkungen, die sie während der Ehe (Eigengut) erhalten haben. Das während der Dauer der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) wird hälftig geteilt. Der Güterstand kann mit einem Ehevertrag vor einem Notar geändert werden. Es gibt die beiden ausserordentlichen Güterstände der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

Scheidung/Trennung

Wenn Sie Fragen zur Ehetrennung oder Ehescheidung haben, so wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Gericht.

Bezirksgericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55