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Drittmeldepflicht

Als Hauseigentümer/In, Logisgeber oder Liegenschaftsverwaltung sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Dies muss in Papierform oder per E-Mail geschehen.

Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller zu verarbeiten.

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.