Alle Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leerstehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.
Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2026 leerstehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2026 den Einwohnerdiensten Schmiedrued, 062 726 22 83, gemeinde@schmiedrued.ch, zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich.